SiGe-Koordinator
Lehrgang für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
nach BaustellV / RAB 30 (Anl. A, B und C)
als Fernstudium mit Präsenzphasen
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Sofern diese Fähigkeiten nicht vorhanden sind, ist eine Weiterbildung erforderlich. In der BaustellV wird für die Koordinatoren gefordert:
- Baufachliche Kenntnisse (erworben durch Ausbildung zum Bauingenieur, Architekten oder vergleichbare Verantwortung und Berufserfahrung),
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (erworben in einem Lehrgang entspr. RAB 30, Anl. B),
- spezielle Koordinatorenkenntnisse (erworben in einem Lehrgang entspr. RAB 30, Anl. C).
Sofern diese Fähigkeiten nicht vorhanden sind, ist eine Weiterbildung erforderlich.
Der Lehrgang vermittelt die Qualifikation des Baustellenkoordinators gemäß den Regeln zum „Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB 30“.
Termine
Teil I: 28.10.2024 bis 30.10.2024
Teil II: 04.11.2024 bis 05.11.2024
Prüfung: 09.12.2024
Downloads
Info und Anmeldeformular: Flyer-Sigeko-2024.pdf
Zielgruppe
Teilnehmer/-innen mit Berufserfahrung als Architekt/-in, Bauingenieur/-in oder vergleichbarer Verantwortung.
Gebühr
- Gäste:
Teil 1: 875 €, Teil 2: 875 €, Gesamt*: 1.225 € - Mitglied TAS-Institution:
Teil 1: 795 €, Teil 2: 795 €, Gesamt*: 1.095 € - Persönliche Mitglieder:
Teil 1: 695 €, Teil 2: 695 €, Gesamt*: 975 €
*) Nur bei gleichzeitiger Buchung beider Lehrgangsteile
(Gebühr: Teil 1 und Teil 2 abzgl. 30 % Rabatt).
Hinweise
Der Lehrgang ist abgestimmt mit den zuständigen Ministerien des Saarlandes, des Landes Rheinland-Pfalz und des Landes Baden-Württemberg. Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Ort
Technische Akademie Südwest e.V.
Mühlstraße 47
67659 Kaiserslautern
Ihr Weg zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:
Ausführlichere Erläuterungen zu Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) gemäß der Baustellenverordnung finden Sie auf der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA: www.baua.de) unter www.baua.de/prax/bau/rab.htm
Stand: 05.07.2024 - Änderungen vorbehalten