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Weitere Informationen rund um die Eignungsprüfung
 

1. Anmeldung und Bezahlung

Wenn Sie sich zum weiterbildenden Studium angemeldet haben, erhalten Sie nach Prüfung ihrer Unterlagen einen Bescheid, dass Sie zum Studium zugelassen sind, sobald Sie die Eignungsprüfung bestanden haben. Im gleichen Zuge erhalten Sie die Anmeldeunterlagen für die Eignungsprüfung und den Wochenend-Workshop. Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, die innerhalb von zwei Wochen zu zahlen ist.

 
2. Ablauf schriftlicher Teil

  • Erscheinen Sie am Prüfungstag pünktlich und bringen Sie Ihren Ausweis zur Feststellung ihrer Identität mit. Wenn Sie später erscheinen, können Sie zwar an der Prüfung teilnehmen, haben aber entsprechend weniger Bearbeitungszeit.
  • Die Aufsicht kontrolliert die Anwesenheit und klärt Sie über die wichtigsten Formalitäten auf.
  • Sie dürfen die Klausur erst umdrehen, wenn die Aufsicht Sie dazu auffordert.
  • Füllen Sie das Deckblatt aus (Name, Geburtsort und Unterschrift) und schreiben Sie auf jedes Blatt ihren Namen.
  • Benutzen Sie nur die zugelassenen Hilfsmittel und geben Sie am Ende der Klausur die kompletten Klausurmaterialien ab.
  • Schreiben Sie nur auf die Vorderseite der Klausurblätter. Wenn Ihnen der Platz nicht reicht, erhalten Sie von der Aufsicht zusätzliche Blätter.
  • Sind Sie deutlich früher fertig, so melden Sie sich bei der Aufsicht.
  • Zehn Minuten vor Ende der Klausur darf der Raum nicht mehr verlassen werden, damit die anderen Teilnehmer nicht gestört werden.
  • Müssen Sie während der Klausur auf die Toilette, melden Sie sich bei der Aufsicht.
  • Wird die Klausur von der Aufsicht als beendet erklärt, hören Sie auf zu schreiben und legen Sie ihren Stift zur Seite. Bleiben Sie sitzen, bis die Aufsicht sämtliche Klausuren eingesammelt und nachgezählt hat.

 
3. Ablauf mündlicher Teil

In der Regel wird die mündliche Prüfung am Tag der schriftlichen Prüfung stattfinden. Je nachdem wie viele Studienbewerber an der Eignungsprüfung teilnehmen, kann es durchaus einige Stunden dauern, bis Sie dran kommen. In Ausnahmefällen (z.B. bei einer hohen Teilnehmerzahl) kann auch ein anderer Tag für die mündliche Prüfung angesetzt werden.

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Sie werden über die selben Themengebiete wie im schriftlichen Teil geprüft. Es werden zwei Prüfer anwesend sein. Ist die Prüfung beendet, werden Sie aufgefordert den Raum zu verlassen. Nachdem die Prüfer beraten haben, wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

 
4. Als Hilfsmittel sind lediglich ein (wissenschaftlicher) Taschenrechner und Schreibmaterial (Textmarker sind empfehlenswert) zugelassen. Jegliche Mobile Computer sowie Kommunikationssysteme sind nicht erlaubt. Mobiltelefone müssen während der Prüfung ausgeschaltet sein. Auch Literatur und "Spickzettel" sind nicht zugelassen.

 
5. Nicht Bestehen der Prüfung und Wiederholung

Die schriftliche und die mündliche Prüfung müssen unabhängig voneinander jeweils von beiden Prüfern mit mindestens "ausreichend" bewertet werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ist ein Teil der Eignungsprüfung (schriftlich oder mündlich) nicht mit mindestens "ausreichend" bewertet, kann dieser Teil zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens 5 Wochen nach dem nichtbestandenen Versuch absolviert werden. Wird einem Teilnehmer ein Täuschungsversuch nachgewiesen, wird die Prüfung ebenfalls mit "nicht ausreichend" bewertet.

Die Prüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Wird im dritten Versuch ein Teil der Eignungsprüfung (schriftlich oder mündlich) nicht mit mindestens "ausreichend" bewertet, so ist die Eignungsprüfung endgültig nicht bestanden.

 
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Stand: 12.07.2013 - Änderungen vorbehalten