Teilnahmebedingungen der TAS® für Seminare
1. Anmeldung
Falls Sie die Anmeldung nicht auf dem Vordruck vornehmen, sondern durch andere Medien, geben Sie bitte an: Veranstaltungsnummer, Kurztitel, Datum der Veranstaltung, Teilnehmergebühr, Name und Anschrift für die Rechnungsstellung, Name, Vorname, Titel, Beruf, Anschrift des Teilnehmers.
Die Anmeldung wird mit dem Eingang bei der TAS verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt; die Bearbeitung erfolgt über eine Adressdatei. Kurzfristige Anmeldungen bitte unter Telefon Nr. 0631-3724-4720 oder Telefax Nr. 0631-3724-4474.
2. Mehrwertsteuer - Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmergebühren sind mehrwertsteuerfrei und mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Zahlung bei der TAS eingegangen ist oder aber der Rechnungsbetrag am ersten Veranstaltungstag bar oder per Scheck beglichen wird. Der Teilnehmer (Anmelder) hat den Teilnehmerbeitrag unabhängig von der Leistung Dritter zu zahlen. Es gelten die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preise. Eine Maßnahme kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt oder gegen Preisreduzierung nur teilweise belegt werden. Teilnehmern von TAS-Mitgliedsinstitutionen gewähren wir 10 Prozent Preisnachlass.
3. Rücktritt - Kündigung - Gerichtsstand
Für Anmeldungen, die nicht bis sieben Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr berechnet werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang bei der TAS-Geschäftsstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist Kaiserslautern.
4. Absage von Lehrveranstaltungen
Die Technische Akademie Südwest e.V. behält sich vor, einen Lehrgang abzusagen, wenn Gründe vorliegen, welche sie nicht zu vertreten hat (z.B. unzureichende Anmeldezahlen, Erkrankung von Dozenten, höhere Gewalt usw.). Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die gezahlten Entgelte werden dann zurückerstattet; weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
5. Dozentenwechsel
Die TAS muss sich in Ausnahmefällen Dozentenwechsel, Lehrgangsablauf und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
6. Haftung
Die Technische Akademie Südwest e.V. haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Naturgemäß tragen Referenten ihre eigene Meinung vor; die TAS kann für den Inhalt der Aussage keine Gewährleistung übernehmen.
7. Gültigkeit
Mit Eintritt dieser Teilnahmebedingungen verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ihre Bestandskraft verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 31.01.2005