Workshop: EnEV für Immobilienfachleute
- Block 1 zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- 02.03.2012 und 03.03.2012
Seit nunmehr 5 Jahren schreibt die Energieeinsparverordnung die Ausstellung eines Energieausweises in bestimmten Fällen vor. Unter anderem muss jedem Kaufinteressenten einer Immobilie der zugehörige Energieausweis auf Wunsch vorgelegt werden.
Mit diesem Lehrgang erhalten Sie sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung für die Erstellung von Verbrauchsausweisen zum einen und Bedarfsausweisen zum anderen, jeweils bei Wohngebäuden, vermittelt.
Teil I dieses Lehrgangs behandelt die Gebäudehülle, Teil II fokussiert sich auf die Anlagentechnik im Gebäude.
Beim Teil I werden die folgenden Lehrinhalte nach EnEV 2009, Anlage 11 gelehrt:
- Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes und der Baukonstruktion
Ermittlung, Bewertung und Dokumentation des Einflusses der geometrischen und energetischen Kennwerte der Gebäudehülle einschließlich aller Einbauteile und Wärmebrücken, der Luftdichtheit und Erkennen von Leckagen, der bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten einschließlich der damit verbundenen konstruktiv - statischen Aspekte, der Auswirkungen des Nutzerverhaltens und von Leerstand und von Klimarandbedingungen und Witterungseinflüssen auf den Energieverbrauch.
- Beurteilung der Gebäudehülle
Ermittlung von Eingangs - und Berechnungsgrößen für die energetische Berechnung wie z. B. Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlasswiderstand, Wärmedurchgangskoeffizient, Transmissionswärmeverlust, Lüftungswärmebedarf und nutzbare interne und solare Wärmegewinne. Durchführung der erforderlichen Berechnungen nach DIN V 18599 oder DIN V 4108 - 6 sowie Anwendung vereinfachter Annahmen und Berechnungs - und Beurteilungsmethoden. Berücksichtigung von Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes und Berechnung nach DIN 4108 - 2, Kenntnisse über Luftdichtheitsmessungen und die Ermittlung der Luftdichtheitsrate.
- Erbringung der Nachweise
Kenntnisse über energetische Anforderungen an Wohngebäude und das Bauordnungsrecht (insb. Mindestwärmeschutz), Durchführung der Nachweise und Berechnungen des Jahres - Primärenergiebedarfs, Ermittlung des Energieverbrauchs und seine rechnerische Bewertung einschließlich der Witterungsbereinigung, Ausstellung eines Energieausweises.
Außerdem erhalten Sie Hinweise und Checklisten für die Durchführung von Energieberatungen.
Die bauphysikalischen Lehrinhalte werden Ihnen von Prof. Dr. Marcus Rühl in anschaulicher Form erläutert. Zusammen mit Dr. Schmidt wird er Ihnen auch die Anwendung der Energieeinsparverordnung näher bringen. Am zweiten Tag werden Sie ein reales Objekt mit Hilfe einer Software bewerten. Dabei werden Sie von Frau Dipl.-Ing. (FH) Klaudia Emrich intensiv betreut.
Wir bitten Sie dazu ein Notebook mitzubringen. Sie erhalten vorab die zugehörige Software (vollwertige Testversion) zugeschickt, damit Sie diese bereits vorab auf Ihrem Rechner installieren können.
Am Ende des ersten Teils des Lehrgangs können Sie ein Wohngebäude (ohne Anlagentechnik) energetisch bewerten und einen entsprechenden Energieausweis erstellen.
Stand: 08.02.2012

