Eignungsprüfung
Nach § 35 HochSchG müssen Personen ohne Hochschulabschluss eine Eignungsprüfung für den Zugang zum Masterstudium bestehen. Mit dieser Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums gleichwertig ist.
Die bestandene Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Weiterbildungsstudiengang (Diplom oder Master). Die Eignungsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Für die Eignungsprüfung werden Gebühren erhoben.
Teilnahmebedingungen
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuerst offiziell - mit allen erforderlichen Unterlagen - zum Studium anmelden. Der jeweilige Prüfungsausschuss prüft dann Ihren Antrag und lässt Sie dann bei Erfüllung der Kriterien nach HSchG zur Eignungsprüfung zu.
Inhalte
Die Eignungsprüfung wird aktuell neu konzipiert, so dass wir derzeit keine präzisen Aussagen machen können. Sicherlich wird auch in Zukunft zum einen die "allgemeine Studierfähigkeit" geprüft, zum anderen aber auch Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Technik, Wirtschaft und Recht. Nähere Informationen folgen in Kürze.
Unfang
90 Minuten - schriftliche Prüfung
Empfehlung
Zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am in Kürze angebotenen E-Learning-Kurs Mathematik. Für Studieninteressenten, die sich nach erfolgter Zulassung zur Eignungsprüfung anmelden, ist dieser Kurs kostenlos.
Termine
An folgenden Terminen können Sie an der Eignungsprüfung teilnehmen:
- Freitag, 25.05.2012
- Freitag, 08.06.2012
- Freitag, 22.06.2012
- Freitag, 06.07.2012
- Freitag, 20.07.2012
- Freitag, 03.08.2012
- Freitag, 17.08.2012
Stand: 01.03.2012 - Änderungen vorbehalten

