Weiterbildungsstudium
Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung
Zertifikat
Anmeldeformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Formulare
Inhalte (Module 1- 6) des Studiums
- M1: Recht
- M2: Wirtschaft
- M3: Erstellen von Gutachten
- M4: Technik
- M5: Bauschäden
- M6: Instandsetzungsplanung
Dauer / Termin
Das Studium dauert vier Semester bzw. vier Halbjahre. Das Studium ist ein Fernstudium mit Präsenzphasen. Die Präsenzphasen umfassen zwei Wochen während des Semesters.
Zusätzlich ist Heimstudium erforderlich. Unterstützt wird das Studium durch eine webbasierte Lernplattform.
Die Termine des neu beginnenden Weiterbildungsstudiengangs finden Sie in der Terminübersicht Bauschäden.
Kosten
Das Studium kostet zurzeit pro Semester € 2.600,00. Hinzu kommt der Semsterbeitrag für das Studentenwerk in jedem Halbjahr. Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei.
In der Gebühr enthalten:
- Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung
- Erstkorrektur der Gutachten und der Hausarbeiten
- Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet
- Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen
(Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet).
Die Gebühren werden für das einzelne Halbjahr berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten zum Halbjahresende bestehen. Teilnehmer / Teilnehmerinnen im Studiengang gelten als Studierende; sie erhalten einen Studierendenausweis.
Zugangsvorsaussetzungen
Fall 1: Personen mit Hochschulabschluss
Die Zulassung zum Studium setzt voraus:
- Ein abgeschlossenes Studium (als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), BSc) im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder einem verwandten Studiengang.
- Eine dreijährige berufliche Tätigkeit in der Schadensbewertung nach dem ersten Studienabschluss.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Fall 2: Personen ohne Hochschulabschluss
Personen ohne Hochschulabschluss können nach Eignungsprüfung (z.B. in Form eines Probestudiums) zum Zertifikatsstudium zugelassen werden, wenn sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf sonstige Weise erworben haben.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Downloads
Prüfungsordnung:
PO_Bauschaeden_Zertifikat_09.2003.pdf
Prospekt zum Weiterbildungsstudium:
Prospekt_BS_k_2012-05-14.pdf
Stand: 14.05.2012

