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Weiterbildungsstudium
Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung
Master of Engineering

  

Anmeldeformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Formulare

  
Inhalte (Module 1- 6) des Studiums

  • M1: Recht
  • M2: Wirtschaft
  • M3: Erstellen von Gutachten
  • M4: Technik
  • M5: Bauschäden
  • M6: Instandsetzungsplanung
  • Masterarbeit

  
Dauer / Termin

Das Studium dauert vier Semester bzw. vier Halbjahre. Das Studium ist ein Fernstudium mit Präsenzphasen. Die Präsenzphasen umfassen zwei Wochen während des Semesters.
Zusätzlich ist Heimstudium erforderlich. Unterstützt wird das Studium durch eine webbasierte Lernplattform.

Die  Termine des neu beginnenden Weiterbildungsstudiengangs finden Sie in der Terminübersicht Bauschäden.

  
Kosten

Das Studium kostet zurzeit pro Semester € 2.600,00. Hinzu kommt der Semsterbeitrag für das Studentenwerk in jedem Semester. Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei.

In der Gebühr enthalten: 

  • Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung
  • Erstkorrektur der Gutachten, der Masterarbeit und der Hausarbeiten
  • Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet
  • Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen
    (Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet).

Die Gebühren werden für das einzelne Halbjahr berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten bestehen jeweils zum Semesterende. Teilnehmer / Teilnehmerinnen des Studiengangs gelten als Studierende; sie erhalten einen Studierendenausweis.

 
Zulassungsvoraussetzungen

Fall 1: Personen mit Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Studium setzt voraus:

  1. Ein abgeschlossenes Studium (als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), BSc) im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder einem verwandten Studiengang.
  2. Eine dreijährige berufliche Tätigkeit in der Schadensbewertung nach dem ersten Studienabschluss.

In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Fall 2: Personen ohne Hochschulabschluss

Nach § 65 HochSchG erhalten auch

  • Personen die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben und
  • Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Note 2,5 oder besser) abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben (d.h. in der Summe sind mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich)

eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen.

In beiden Fällen muss eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert worden sein. Dem Studium muss eine umfassende Beratung vorausgehen. Außerdem ist eine Eignungsprüfung erforderlich.

Deshalb empfehlen wir für den Fall 2 zunächst eine Einschreibung in das Zertifikatstudium. Nach bestandener Eignungsprüfung kann ins Masterstudium gewechselt werden. Die bereits erbrachten Studienleistungen werden anerkannt.

In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

 
Eignungsprüfung

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Eignungsprüfung. 

  
Downloads

Prüfungsordnung:
PO_Bauschaeden_Master_09.2003.pdf

Prospekt zum Weiterbildungsstudium:
Prospekt_BS_k_2012-05-14.pdf

  
Stand: 14.05.2012